Um den Weg zum heutigen, einheitlichen EU-Führerschein in seinem Scheckkarten-Format zu verstehen, lohnt es sich, einen Blick in die Geschichte der Fahrerlaubnis-Verordnung zu werfen. In diesem Beitrag möchten wir Ihnen gern eine umfassende Erklärung liefern. Wir möchten Ihnen nicht nur zeigen, wie es zur einheitlichen Fahrlizenz kam, sondern auch erläutern, warum ein Führerschein aus einem anderen EU-Land geeignet ist, um ohne MPU wieder Auto zu fahren.
Der Weg zum einheitlichen EU Führerschein
Seit dem Zusammenschluss bestimmter europäischer Länder zur “Europäischen Union” (EU) werden immer mehr landesspezifische Vorschriften sowie Dokumente abgeschafft und einheitlich für alle Länder neu gestaltet. So trat am 1. Januar 1999 die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) in Kraft, in deren Zuge auch der einheitliche EU-Führerschein im Scheckkartenformat eingeführt wurde. In der Verordnung wurde auch eine länderübergreifende Einteilung der Führerscheinklassen durch die bekannte Buchstabenskala geregelt. Dadurch wurde ein wesentlicher Schritt in Richtung der Anerkennung ausländischer Fahrerlaubnisse in anderen europäischen Ländern gemacht.
2013: Anpassung der Gültigkeitsdauer
Am 19. Januar 2013 gab es eine Reform der FeV, durch die in erster Linie die Gültigkeitsdauer der unterschiedlichen Führerscheindokumente eingeschränkt wurde. Auch einige Führerscheinklassen wurden angepasst.
In Bezug auf die eingeschränkte Gültigkeit der Fahrerlaubnisse ist Folgendes wesentlich:
- Führerscheine, die nach dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, haben nur eine Befristung auf 15 Jahre (sofern bisher keine anderweitige Beschränkung in der Gültigkeit vorlag.)
- Alle übrigen Führerscheine verlieren ihre Gültigkeit am 19.01.2033 und müssen dann gegen einen gültigen EU-Führerschein umgetauscht werden.
Durch diese Regelung ist ein weiterer Schritt hin zu einer einheitlichen und über die Grenzen der jeweiligen EU-Länder hinweg gültigen Fahrerlaubnis getan.
Was bedeutet das für die MPU & den EU-Führerschein?
Um besser verstehen zu können, inwiefern der einheitliche EU-Führerschein Ihnen beim Umgehen der MPU helfen kann, muss die Rechtslage zu dieser Untersuchung genauer betrachtet werden. Auflagen zu einer solchen Feststellung der “Fahreignung” gibt es nämlich EU-weit lediglich in Deutschland und in Österreich. Das bedeutet, dass diese Auflage in anderen Ländern kein Grund für das Nichterteilen einer Fahrerlaubnis ist und Sie Ihren EU-Führerschein machen können, ohne dabei auf Widrigkeiten zu stoßen.
Aus diesem Grund ist der einheitlich EU-Führerschein unter Einhaltung der bestehenden Gesetzeslage die optimale Möglichkeit, ohne MPU wieder mobil zu sein. Schließlich ist diese Fahrerlaubnis in allen EU-Ländern anzuerkennen.
Natürlich gibt auch dabei einige Punkte zu beachten. Mehr Informationen zur Rechtslage rund um die EU-Führerschein-Gültigkeit finden Sie ebenfalls in unserem Blog.
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